Schwachstellen melden
Sicherheitsversprechen
LAUDA nimmt die Sicherheit seiner Produkte ernst. Wenn Sie eine Sicherheitsschwachstelle in einem unserer Produkte entdeckt haben, bitten wir Sie, uns dies vertraulich mitzuteilen. Wir bearbeiten jede Meldung sorgfältig und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer koordinierten Lösung.
Diese Seite dient der Erfüllung unserer Pflichten als Hersteller gemäß der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung, CRA).
Lesen Sie auch unser detailliertes CRA Statement (PDF) für weitere Informationen zu unseren Cybersicherheitsmaßnahmen.
Meldekanal
E-Mail: psirt@lauda.de
(PSIRT = Product Security Incident Response Team)
Scope der Meldestelle
In-Scope
Diese Meldestelle gilt für LAUDA Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt – einschließlich der darin enthaltenen Firmware, Software und Drittkomponenten. Schwachstellen in enthaltenen Drittkomponenten nehmen wir entgegen und koordinieren die Behebung mit dem jeweiligen Komponentenhersteller.
Out-of-Scope
Was sollte eine Meldung enthalten?
Bitte fügen Sie Ihrer Meldung möglichst folgende Informationen bei:
Prozess und SLAs für CRA-Meldungen
Ab 11. September 2026 gelten für LAUDA die Meldepflichten gemäß der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847. Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und ernsthafte Sicherheitsvorfälle sind folgende Fristen an die zuständigen Behörden (CSIRT/ENISA) einzuhalten:
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Frühwarnung an Behörden/CSIRTs | ≤ 24 Stunden nach Kenntniserlangung |
| Meldung mit vorläufiger Bewertung an Behörden/CSIRTs | ≤ 72 Stunden |
| Abschließender Bericht (aktiv ausgenutzte Schwachstellen) | ≤ 14 Tage nach verfügbarer Behebung/Mitigation |
| Abschließender Bericht (ernsthafte Sicherheitsvorfälle) | ≤ 1 Monat nach der Meldung |
Prozess und SLAs für sonstige sicherheitsrelevante Meldungen
Für Meldungen, die nicht unter die CRA-Meldepflichten (oben) fallen, gelten folgende interne Bearbeitungsfristen:
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Eingangsbestätigung | ≤ 1 Werktag |
| Erste inhaltliche Bewertung | ≤ 7 Werktage |
| Risikobewertung und Priorisierung | Nach Ermessen |
| Behebung/Patch oder Mitigation | Nach Risiko und Verfügbarkeit |
| Koordinierte Veröffentlichung | Nach Behebung, in Abstimmung mit den beteiligten Parteien |
PGP-Schlüssel
Für die verschlüsselte Übermittlung Ihrer Meldung steht Ihnen unser öffentlicher PGP-Schlüssel zur Verfügung:
| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Schlüssel-ID | 49DB91210B9E5F65 |
| Fingerprint | 9A1F 8D16 460C 9799 98FA 9B2C 49DB 9121 0B9E 5F65 |
| Gültig bis | 9. Juni 2029 |
> PGP-Schlüssel herunterladen (pgp-key.asc)
Diese Seite richtet sich ausschließlich an die Meldung von Sicherheitsschwachstellen in LAUDA Produkten.
Für allgemeine Support-Anfragen wenden Sie sich bitte an: service@lauda.de
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