Sicherheit bei LAUDA

Schwachstellen melden

Sicherheitsversprechen

LAUDA nimmt die Sicherheit seiner Produkte ernst. Wenn Sie eine Sicherheitsschwachstelle in einem unserer Produkte entdeckt haben, bitten wir Sie, uns dies vertraulich mitzuteilen. Wir bearbeiten jede Meldung sorgfältig und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an einer koordinierten Lösung.

Diese Seite dient der Erfüllung unserer Pflichten als Hersteller gemäß der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung, CRA).

Lesen Sie auch unser detailliertes CRA Statement (PDF) für weitere Informationen zu unseren Cybersicherheitsmaßnahmen.


Meldekanal

E-Mail: psirt@lauda.de

(PSIRT = Product Security Incident Response Team)

  • Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine Eingangsbestätigung.
  • Für vertrauliche Meldungen empfehlen wir die Verschlüsselung mit unserem PGP-Schlüssel (siehe unten).
  • Meldungen können in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
     

Scope der Meldestelle

In-Scope

Diese Meldestelle gilt für LAUDA Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt – einschließlich der darin enthaltenen Firmware, Software und Drittkomponenten. Schwachstellen in enthaltenen Drittkomponenten nehmen wir entgegen und koordinieren die Behebung mit dem jeweiligen Komponentenhersteller.

Out-of-Scope

  • Physische Angriffe auf Geräte
  • Social Engineering
     

Was sollte eine Meldung enthalten?

Bitte fügen Sie Ihrer Meldung möglichst folgende Informationen bei:

  • Betroffenes Produkt, Seriennummer und Software-Versionsnummer
  • Beschreibung der Schwachstelle
  • Schritte zur Reproduktion
  • Mögliche Auswirkungen (was kann ein Angreifer tun?)
  • CVSS-Score, falls bekannt
  • Screenshots, Logs oder Proof-of-Concept, falls vorhanden
     

Prozess und SLAs für CRA-Meldungen

Ab 11. September 2026 gelten für LAUDA die Meldepflichten gemäß der Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847. Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und ernsthafte Sicherheitsvorfälle sind folgende Fristen an die zuständigen Behörden (CSIRT/ENISA) einzuhalten:
 

SchrittFrist
Frühwarnung an Behörden/CSIRTs≤ 24 Stunden nach Kenntniserlangung
Meldung mit vorläufiger Bewertung an Behörden/CSIRTs≤ 72 Stunden
Abschließender Bericht (aktiv ausgenutzte Schwachstellen)≤ 14 Tage nach verfügbarer Behebung/Mitigation
Abschließender Bericht (ernsthafte Sicherheitsvorfälle)≤ 1 Monat nach der Meldung

 

Prozess und SLAs für sonstige sicherheitsrelevante Meldungen

Für Meldungen, die nicht unter die CRA-Meldepflichten (oben) fallen, gelten folgende interne Bearbeitungsfristen:
 

SchrittFrist
Eingangsbestätigung≤ 1 Werktag
Erste inhaltliche Bewertung≤ 7 Werktage
Risikobewertung und PriorisierungNach Ermessen
Behebung/Patch oder MitigationNach Risiko und Verfügbarkeit
Koordinierte VeröffentlichungNach Behebung, in Abstimmung mit den beteiligten Parteien

 

PGP-Schlüssel

Für die verschlüsselte Übermittlung Ihrer Meldung steht Ihnen unser öffentlicher PGP-Schlüssel zur Verfügung:
 

EigenschaftWert
Schlüssel-ID49DB91210B9E5F65
Fingerprint9A1F 8D16 460C 9799 98FA 9B2C 49DB 9121 0B9E 5F65
Gültig bis9. Juni 2029


> PGP-Schlüssel herunterladen (pgp-key.asc)


Diese Seite richtet sich ausschließlich an die Meldung von Sicherheitsschwachstellen in LAUDA Produkten. 
Für allgemeine Support-Anfragen wenden Sie sich bitte an: service@lauda.de

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