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Garantie24 - die LAUDA Herstellergarantie für Temperier- und Messgeräte

Sie haben ein Oualitätsprodukt von LAUDA erworben, für das wir lhnen die nachfolgende Herstellergarantie anbieten. Die Garantie wird wirksam, wenn Sie sich bei uns binnen vier Wochen ab Kauf unter Angabe Ihrer Daten hier per Internet oder durch Zusendung der ausgefüllten Garantiekarte "Garantie 24 Monate" registrieren lassen. Die Garantie hat folgenden Inhalt:

1. Während der Garantiezeit von 2 Jahren ab Kaufdatum beheben wir innerhalb Deutschlands nachweislich bei Auslieferung bestehende MängeI. Die MängeIbehebung erfolgt nach unserer Wahl und auf unsere Kosten durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung eines mangelfreien Gerätes. Durch die Garantie werden keine Schadensersatzansprüche gegen uns begründet.

2. Die kaufmännische Prüf- und Rügepflicht gemäß §377 HGB gilt für diese Garantie entsprechend. Demzufolge erstreckt sich die Garantie nicht auf solche Mängel, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Wareneingangskontrolle erkennen konnte und nicht rechtzeitig gerügt hat.

3. Die normale Abnutzung von Verschleißteilen, Glasbruch oder Schäden, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder unsachgemäße Handhabung (wie ungeeignete Wärmeträger oder Temperaturbereiche) oder durch nicht ausdrücklich schriftlich genehmigte Demontage des Gerätes durch den Käufer entstehen, fallen ebenfalls nicht unter die Garantie.

4. Die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers wird durch diese Garantie nicht berührt.

5. Im Garantiefall ist zunächst unter Übersendung von Kopien des Kaufbelegs, der Garantiekarte und des Nachweises der rechtzeitigen Registrierung sowie der nachvollziehbaren Beschreibung der Reklamation Kontakt mit dem LAUDA Service Temperiergeräte aufzunehmen. LAUDA wird unverzüglich entscheiden, wann, wo und wie die Mängelbehebung erfolgt.

Stand 1. Juli 2011, Lauda-Königshofen

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